Johannes Pott

Rechtsanwalt und Notar

Herr Pott studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster und schloss dort im Jahr 1991 das erste juristische Staatsexamen ab. Das zweite juristische Staatsexamen schloss Herr Pott in Hannover nach seinem Referendariat im Jahr 1994 erfolgreich ab.

Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1994 war Herr Pott zunächst als Rechtsanwalt in Steinfurt tätig. Im Jahr 2003 trat er in die hiesige Kanzlei ein. Seit dem Jahr 2011 ist Herr Pott zum Notar bestellt.

Seine Schwerpunkte beziehen sich auf das Arbeitsrecht, sowie die Vertretung gewerblicher Mandanten, insbesondere auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Erbrechts.